Der Koalitionsvertrag ist unterzeichnet, die Kanzlerin gewählt und die Regierung steht. Damit tickt auch die Uhr für die Umsetzung der gesetzlichen Frauenquote. Nach zähem, auch innerparteilichem Ringen hat die große Koalition sich geeinigt und unter der Überschrift „Gleichstellung sicherstellen“ folgendes Ziel in ihrem Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 auf S. 102 festgehalten:

Das Ziel im Koalitionsvertrag
„Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen.

Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.

Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dürfen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden. Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben.

Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstellungsindex und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.

Auch für die wissenschaftlichen Führungsgremien wollen wir einen Anteil von mindestens 30 Prozent erreichen. Generell werden wir den Frauenanteil im Wissenschaftssystem durch am Kaskadenmodell orientierte Zielquoten nachhaltig erhöhen.“

Ein politischer Kompromiss
Der Soll-Zustand ist damit definiert. Gesetzlich verbindlich, in Höhe von 30% soll es somit nur für Aufsichtsratsposten bei voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen werden, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden. Darüber hinaus sollen börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen nur gesetzlich verpflichtet werden, ab 2015 selbst verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen.

Man wird abwarten müssen, wie hoch und damit ambitioniert die Unternehmen ihre eigene Messlatte legen werden. Die Formulierung im Koalitionsvertrag macht deutlich, wie eng der Anwendungsrahmen und wie weich das Anspruchsniveau definiert worden ist. Ein schönes Beispiel für einen politischen Kompromiss zwischen gesetzlicher Frauenquote und freiwilliger Selbstverpflichtung.

Und doch ein weiter Weg
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen in Deutschland macht außerdem deutlich, wie weit der Weg noch bis zum mehr oder minder angestrebten politischen 30 % Ziel für Frauen auf Vorstands- und Aufsichtsratsposten noch ist. So liegt nach dem vom DIW veröffentlichten Managerinnen-Barometer 2014 der Anteil weiblicher Vorstände unter den TOP 100 Unternehmen in Deutschland im Jahr 2013 erst bei 4,8% und in den Aufsichtsgremien bei 15,2%. Da die gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsgremien nur bei Neubesetzungen greifen soll, werden wohl noch Jahrzehnte vergehen, bis die Ziellinie überschritten wird. Der Aufregung um die Einführung einer gesetzlichen Regelung wird wohl Geduld in der deren Umsetzung folgen müssen.