Stress im Job: Es ist Druck im Kessel

51 % der Beschäftigen empfinden ihr Stresslevel im Job als sehr hoch oder eher hoch. So das Ergebnis der Stress-Studie 2023 der SwissLife.

Bei Frauen ist das empfundene Stresslevel übrigens deutlich höher als bei Männern. Zu den Stresssymptomen zählen Rückenschmerzen, depressive Verstimmungen und auch Angstgefühle. Nach Auffassung der Befragten sind die TOP 3 Gründe, die Stress machen: der erlebte Zeitdruck (49 %), das zu bewältigende Arbeits- und Lernpensum (41 %) sowie die unangenehme Arbeits- bzw.  Lernatmosphäre (30 %).

Vorhandende Personalengpässe sind ein weiterer Faktor für steigende Arbeitsbelastung und sinkende Arbeitszufriedenheit. Dieser Personalmangel ist für gut sechs von zehn Beschäftigten in ihrem direkten Arbeitsumfeld spürbar. Bei den Betroffenen steigt so auch das regelmäßige Stressempfinden. So lautet das Resümee einer Studie des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung von Oktober 2023.

Auch eine Reihe anderer Studie kommen zum gleichen Ergebnis: Es ist ordentlich Druck im Kessel bei den Beschäftigen in Deutschland. Permanenter Stress ist für viele ein Thema. Damit wächst auch das Burm-out Risiko.

Resilienz-Kongress 2020

In Krisenzeiten ist die psychische Widerstandsstandskraft gefragt. Wer resilient ist, schafft es besser durch die Krise. Wie vielschichtig dieses Thema ist, wird auf dem Resilienz-Kongress 2020 deutlich. Über 50 Expertinnen und Experten beleuchten das Thema Resilienz von verschiedenen Seiten. Im Interviewformat stehen Sie Rede und Antwort zu allen Fragen rund um das Thema Resilienz. Die Themenpalette reicht von der Darstellung einschlägiger Forschungsansätze wie der positiven Psychologie über die Beschreibung von Therapiealternativen wie der Hypnose bis hin zu zielgruppenspezifischen Fallbespielen. Die Interviews lassen sich im Netz vom 29.05. bis zum 03.06.2020 unter dem Link Resilienz-Kongress 2020 abrufen. Es handelt sich um ein neues virtuelles Format. Über 3.000 Teilnehmer haben sich schon angemeldet. Ich bin auch dabei, denn ResilienzCoaching steht im Fokus meiner Arbeit.

Versicherungsfragen rund um die Einweisung in eine Burn out-Klinik

Der Weg in die Klinik ist für viele Betroffene ein großer Schritt. Zum einen emotional und zum anderen auch aufgrund der versicherungstechnischen Hürden, die es zu überwinden gilt. Es gibt viele Fragen rund um den Versicherungsantrag. Darüber möchte ich mich heute unterhalten mit Chefarzt Dr. Schmidt. von der Leisberg Klinik in Baden-Baden.

schmidt01_web-80bb97e9Herr Dr. med. Norbert Schmidt
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zusatzqualifikationen in Suchtmedizin, Verkehrsmedizin und Gerontopsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie  Ärztlicher Gutachter für alle Gerichte, Krankenversicherungen und Privatpersonen, Leitungserfahrung in verschiedenen Akut- und Rehakliniken

Chefarzt der Klinik am Leisberg seit 2006

 

Dr. Jörg Wittenberg:
Wie sieht der „normale“ Antragsweg aus, um sich in einer Klinik behandeln zu lassen, wenn man unter einer Depression bzw. Burn-out leidet?

Dr. Norbert Schmidt:
Der ambulante Psychotherapeut, Psychiater oder auch der Hausarzt schreibt einen kurzen Antrag aus dem die Diagnose hervorgeht und in dem begründet wird, warum eine ambulante Therapie nicht ausreichend ist.

Dr. Jörg Wittenberg:
Viele Patienten, die auf der Suche nach einer Klinik sind und einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen, machen die Erfahrung, dass Sie im ersten Anlauf abgelehnt werden. Was ist solchen Fälle eine sinnvolle Vorgehensweise, um doch noch ans Ziel zu kommen?

Dr. Norbert Schmidt:
Wenn der Antrag bei der Rentenversicherung gestellt wurde, muss man immer damit rechnen zunächst eine Ablehnung zu bekommen. Die Quote liegt hier meiner Beobachtung nach deutlich über 50%. Die Krankenkassen und Krankenversicherungen, sowie die Beihilfestellen sind da unproblematischer. Grundsätzlich gilt aber, dass unzureichende Begründungen und unklare Diagnosen wie „Mobbing“, „Erschöpfungssyndrom“ oder „Eheprobleme“ zu Ablehnungen führen.

Dr. Jörg Wittenberg:
Kann auch der eigene Hausarzt eine Einweisung in eine Klinik veranlassen oder muss man vorher zu einem Spezialisten, z.B. Psychiater, gehen?

Dr. Norbert Schmidt:
Wenn die Einweisung durch den Hausarzt erfolgt, kommt es häufig zu Nachfragen, ob denn die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Das kann zu unnötigen Verzögerungen führen. Ich empfehle daher die Einweisung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Psychosomatische Medizin oder einen Neurologen. Seit kurzem ist es auch den niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten möglich Einweisungen in Kliniken zu schreiben.

Dr. Jörg Wittenberg:
Was ist denn der Unterschied zwischen den verschiedenen Ärzten und Psychologen?

Dr. Norbert Schmidt:
Den Facharzt für Psychiatrie gibt es kaum noch, diese Ärzte haben nicht zwingend eine Psychotherapieausbildung. Er wurde durch den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ersetzt. Dieser hat in seiner Facharztausbildung 4 Jahre Psychiatrie inklusive Psychotherapieausbildung und ein Jahr Neurologie. Der Neurologe dagegen hat 4 Jahre Neurolgie und ein Jahr Psychiatrie, ohne Psychotherapieausbildung. Zusätzlich gibt es den Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Dieser hat in seiner Ausbildung auch ein Jahr Innere Medizin. Die Psychologischen Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und anschließend eine mindestens dreijährige Psychotherapieausbildung absolviert, dürfen aber keine Medikamente verschreiben, da sie keine Ärzte sind.

Dr. Jörg Wittenberg:
Wann muss man sich eigentlich an die Rentenversicherung und wann an seine Krankenversicherung wenden?

Dr. Norbert Schmidt
Bei akuten Erkrankungen ist immer die Krankenkasse zuständig. Die Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung ist in der Regel eher vorbeugend und soll eine Gefährdung der Berufsfähigkeit abwenden.

Dr. Jörg Wittenberg:
Welchen Unterschied macht es, ob man privat oder gesetzlich versichert ist?

Dr. Norbert Schmidt:
Als privat Versicherter hat man eine größere Auswahl und kann problemlos auch in reine Privatkliniken gehen. Dies ist zwar auch für gesetzlich Versicherte nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches möglich, aber die Krankenkassen machen da häufig Probleme und bauen unnötige Hürden auf. Auch wird nur der Gebührensatz übernommen, der in einer Vertragsklinik anfallen würde, so dass Differenzen von über 100,- Euro pro Tag entstehen können, die dann entweder über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden können oder von den Versicherten als Selbstzahler zu leisten sind. 

Dr. Jörg Wittenberg:
Ist es eigentlich einfacher eine Einweisung in eine Tagesklinik zu bekommen als eine stationäre Behandlung genehmigt zu bekommen? Und wann ist eine Tagesklinik die richtige Wahl für die Patienten.

Dr. Norbert Schmidt:
Da gibt es kaum Unterschiede. Die Tageskliniken haben aber häufig deutlich längere Wartezeiten. Eine Tagesklinik bietet sich an, wenn im Haushalt kleine Kinder oder andere Angehörige sind, die man nicht längere Zeit alleine lassen kann.

Dr. Jörg Wittenberg:
Kann man sich eine Klinik aussuchen oder muss man die Klinik wählen, die von der Versicherung vorgegeben wird?

Dr. Norbert Schmidt:
Da in Deutschland das Prinzip der freien Arztwahl gilt, können Sie sich eine beliebige Klinik auswählen. Die Klinik muss nur für das entsprechende Krankheitsbild geeignet sein.  

Dr. Jörg Wittenberg:
Wie lange dauert es in der Regel, bis der Antrag auf Einweisung in eine Klinik von der Versicherung genehmigt wird und wie lange ist dann die durchschnittliche Wartezeit bis man dann auch einen Platz in einer Klinik bekommt?

Dr. Norbert Schmidt:
Die Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet innerhalb von drei Wochen über den Antrag zu entscheiden. Die Wartezeiten der Kliniken sind individuell sehr unterschiedlich. Die Klinik am Leisberg kann als private Akutklinik auch ohne vorherigen Antrag, nur mit der Einweisung eines Psychiaters, meist innerhalb von einer Woche einen Therapieplatz anbieten.

Dr. Jörg Wittenberg
Vielen Dank für das Interview, Dr. Schmidt. Ich bin sicher Ihre Antworten helfen vielen Betroffenen auf Ihrem Weg in die Klinik weiter.

 

Mein Interviewpartner:
Dr, Norbert Schmidt
Rheintal Klinik GmbH – Klinik am Leisberg
Gunzenbachstr. 8
76530 Baden-Baden
Tel.: (+49) 7221 / 39 39 30
http://www.leisberg-klinik.de

Burn-out – und jetzt?

Die Frage lautet: Was tun bei Burn-out? Es gibt keine Standard-Therapie für alle Fälle. Die richtige Therapieform hängt maßgeblich vom Stadium des Burn-outs, von der Disposition des Patienten und von seiner Lebenssituation ab. Liegt ein akuter Burn-out vor, ist der Gang zum Arzt oder Psychologen angeraten. Nach einer ambulanten Therapie kann unter Umständen auch ein stationärer Klinikaufenthalt folgen. Ein Business Coach kann helfen, wenn es um Prävention oder um den Wiedereinstieg ins Berufsleben geht.

Mehr zum Thema finden Sie auf focus.de.

Interview mit Dr. Christoph Florange: Burn-out und die Rückkehr ins Arbeitsleben

Dr. Florange - Wersbach KlinikZur Person:
Herr Dr. Christoph Florange, M. Sc., ist Chefarzt an der Klinik Wersbach im Bergischen Land. In dem 1997 eröffneten Akutkrankenhaus für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie stellt die Behandlung von Burn-out Patienten einen Schwerpunkt seiner täglichen Arbeit dar. Die Vorbereitung der Patienten auf ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz ist dabei ein wichtiger Aspekt.

Dr. Jörg Wittenberg:
Für die Versicherungen steht sicher die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund, wenn es um die Behandlung geht. Sehen die Patienten, die zu Ihnen kommen, das auch so oder haben die Betroffenen andere Motive für den Gang in die Klinik?

Dr. Christoph Florange:
Für betroffene Patienten ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht vordergründiges Therapieziel, wenn sie zu uns kommen. Es geht den Patienten im Wesentlichen darum, die mit dem Burn-out verbundenen depressiven Symptome zu beseitigen, welche für die Patienten erheblich beeinträchtigend in Bezug auf ihre psychosozialen Kompetenzen sind. Dazu zählen die Fähigkeiten zur Gestaltung von sozialen Kontakten und das Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber ihrem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld.

Dr. Jörg Wittenberg:
Wie lange dauert bei Ihnen ein durchschnittlicher Klinikaufenthalt und welche (Behandlungs-)Phasen durchläuft ein Patient dabei im Allgemeinen?

Dr. Christoph Florange:
Die durchschnittliche Behandlungsdauer betrug im Jahr 2013 in der Klinik Wersbach 45 Tage. Nach der Aufnahmephase in der Klinik erfolgt die eigentliche Behandlungsphase, welche in die Entlassungsphase überleitet. Die Entlassungsphase kann wiederum von einer Behandlungs- bzw. Nachsorgephase nach dem Klinikaufenthalt begleitet werden. Manchmal ist es sicherlich sinnvoll, die stationäre Behandlung im letzten Therapiedrittel in eine teilstationäre Behandlung umzuwandeln. Dies ist zwanglos möglich, wenn der Wohnort des Patienten in der Nähe des Klinikstandorts liegt. Diese teilstationäre Behandlung wirkt als antiregressives Setting (d.h. wirkt gegen den Rückfall in alte Verhaltensweisen), stärkt die psychosozialen Kompetenzen und mindert mögliche Hospitalisierungseffekte, die als negative körperliche und psychische Begleit-folgen eines Krankenhausaufenthaltes bei den Patienten auftreten können.

Dr. Jörg Wittenberg:
Ab wann muss sich der Patient dann mit dem Thema seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz auseinandersetzen und mit welchen Therapieformen nähern Sie sich dem Thema?

Dr. Christoph Florange:
Bereits während der Behandlungsphase nähern wir uns durch die Gesprächspsychotherapie und die soziotherapeutische Behandlung dem Thema „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ zunehmend an. Dieser Aspekt, der im Verlauf der Behandlung immer wieder angesprochen wird, rückt in der Entlassungsphase (circa 10 Tage, bevor der Patient die Klinik verlässt) mehr in den Fokus der Gespräche mit dem Patienten. In diesem Zusammenhang werden seitens des Krankenhaussozialdienstes u.a. Kontakte zum Arbeitgeber aufgenommen, um beispielsweise Wiedereingliederungsmaßnahmen zu besprechen. Diese Gespräche werden u.U. außerhalb der Klinikräume gemeinsam mit dem Patienten, der von einem Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes begleitet wird, in einem Arbeitgebergespräch vor Ort durchgeführt.

Dr. Jörg Wittenberg:
Wie sehen die Eckpunkte einer solchen Wiedereingliederungsmaßnahme aus, die das Sozialgesetzbuch in solchen Fällen vorsieht?

Dr. Christoph Florange:
Nach einer lang andauernden seelischen Erkrankung liegt es häufig auf der Hand, dass die Patienten im Rahmen der Genesungsphase noch nicht in der Lage sind, einen gesamten Arbeitstag voll umfänglich zu bewältigen. Deshalb kommt das Instrument der beruflichen Wiedereingliederung zur Anwendung. In Absprache mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse wird hierbei ein gewisser Zeitraum definiert, innerhalb dessen der an den Arbeitsplatz zurückkehrende und sich auf dem Wege der Besserung befindliche Patient in Teilzeit arbeiten soll. Die Teilarbeitsfähigkeit wird nach einem weiteren definierten Zeitraum gesteigert, um letztendlich in mehreren Schritten in vollständige Arbeitsfähigkeit überzugehen. Dieses schonende Vorgehen im Sinne des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements ermöglicht es bereits länger erkrankten Patienten, sich wieder besser an die Anforderungen des Berufsalltages anzupassen.

Dr. Jörg Wittenberg:
Halten Sie die Unterstützung der Firmen für die Rückkehrer für ausreichend oder was sollte hier aus Ihrer Sicht noch verbessert werden?

Dr. Christoph Florange:
In der Regel stehen Firmen dem Instrument der beruflichen Wiedereingliederung positiv gegenüber und unterstützen den Patienten bei der Rückkehr in den Berufsalltag in einem ausreichenden Maß. Da jedoch die private Krankenversicherung (kurz: PKV) das Instrument der beruflichen Wiedereingliederung nicht kennt, sind die Patienten hier auf die freiwillige Unterstützung der PKV angewiesen, die gewissermaßen als Kulanzleistung erbracht wird. Dies ist deshalb problematisch, weil privat Versicherte somit keinen Rechtsanspruch auf das soziotherapeutische Instrument der beruflichen Wiedereingliederung haben, welches im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ein wichtiges Therapieelement darstellt.

Dr. Jörg Wittenberg:
Welche Maßnahmen können die betroffenen Burn-out Patienten darüber hinaus für sich ergreifen, um den Übergang ins Alltagsleben besser meistern zu können?

Dr. Christoph Florange:
Wesentlich ist es, die Nachsorge im Nachgang zum Klinikaufenthalt bzw. den Übergang in die ambulante Weiterbehandlung zu erleichtern. Die Patienten sollten zeitnah weiter psychiatrisch-/ psychotherapeutisch behandelt werden, was auch die Gabe einer Medikation beinhalten kann, die dafür sorgt, den gebesserten Gesundheitszustand einfacher aufrecht zu erhalten. Leider wird von den Patienten häufig der Fehler gemacht, die Medikamente zu früh abzusetzen, weil es ihnen ja nach der stationären Behandlung wieder vermeintlich gut geht.

Dr. Jörg Wittenberg:
Der Wechsel des Arbeitsplatzes oder gar der Ausstieg aus dem Berufsleben ist natürlich auch eine Option für die Betroffenen. Wie sehen Sie die Entscheidung zwischen Rückkehr zum und der Abkehr vom alten Arbeitsleben? Wieviel Prozent der Burn-out Patienten in Deutschland kehren nicht in ihr altes Arbeitsleben zurück?

Dr. Christoph Florange:
Ziel der Therapie sollte letztendlich sein, dass der Patient wieder in seinen bisherigen Alltag zurückkehren kann, was auch die Rückkehr in das bisherige Berufsleben beinhaltet. Dies ist auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnvoll, da es allgemein gilt, die Leistungsfähigkeit des Einzelnen zum Wohle der Gesellschaft zu erhalten. Der Ausstieg aus dem Berufsleben sollte somit nur die allerletzte Option darstellen, was sich allerdings bei einem gewissen Teil der Burn-out Patienten nicht ganz verhindern lässt. Schätzungsweise kehrt ein Viertel der Burn-out Patienten nicht mehr in das alte Arbeitsleben zurück.

Dr. Jörg Wittenberg
Vielen Dank für das Interview, Herr Dr. Florange.

Ansprechpartner:
Dr. Christoph Florange Dr. Jörg Wittenberg
Klinik Wersbach GmbH Coaching & Beratung
Wersbach 20 Im Zollhafen 24
42799 Leichlingen 50678 Köln
www.klinik-wersbach.de www.Der-Wegberater.de

 

Buchtipp: Wendepunkt Burnout

Es gibt viele Perspektiven, um das Burn-out-Syndrom zu betrachten. Das Salutogenese-Konzept ist der gedankliche Fixpunkt des Autors Fritz Helmut Hemmerich, der die ärztliche Leitung eines Kurzentrums innehat, das auf Krisenberatung, Trauma- und Neurotherapie sowie Bewusstseinsforschung ausgerichtet ist.

Schwerpunkt: Behandlungsmethoden
Der gelernte Humanmediziner spannt in seinem Buch „Wendepunkt Burnout“ einen weiten Bogen über das Thema und gibt so vielschichtige und gleichermaßen tiefe Einblicke. Die Ausführungen über praxiserprobte Behandlungs- und Trainingsmethoden machen dabei rund die Hälfte des Werkes aus.
Die Stärke des Buches ist dabei gleichermaßen seine Schwäche. Es ist anregend anders geschrieben als die Mehrzahl der populärwissenschaftlich oder biografisch ausgerichteten Burn-out Bücher, weil der Autor gegenüber traditionellen Thesen zum Burn-out eine kritische Haltung einnimmt und so dem Leser einen neuen Blickwinkel auf das Thema eröffnet.

Ein Buch für Experten
Dieser neue Zugang zum Thema dürfte aber all den Lesern verschlossen bleiben, die nicht über das implizit vorausgesetzte Fachwissen verfügen und und auch nicht der anspruchsvollen Sprache folgen können. Beispielsweise ist ein Satz wie der folgende nicht selbsterklärend: „Desynchronisation, Verlust der rhythmischen Ordnung, zeigt uns an, dass sich das lebendige System in ein chaotisches Zerstieben (Typ der Entzündung) oder ein Verfestigen hin zum Physischen (Typ der Sklerose) pathogen entwickelt.
Entgegen des Klappentextes ist es kein Buch für Laien, sondern für Experten. Man kann es nicht konsumieren, man muss es studieren. Nur dann entfaltet es seinen vollen Nutzen.

Das Buch „Wendepunkt Burnout“ von Fritz Helmut Hemmerich ist in der 2. Auflage im MaroVerlag im Jahr 2012 veröffentlicht worden, es umfaßt 399 Seiten und kostet 28,00.€.