Elternzeit, Teilzeit & Kinderbetreuung

Elternzeit und Elterngeld bieten Anreize

Vor dem Hintergrund dieser Situation hat die Politik in der Vergangenheit immer wieder Anläufe unternommen, um den Frauen die Schmerzen bei ihrem Spagat zwischen Berufs- und Familienwelt zu lindern und die Männer einzuladen, sich auch in dieser Disziplin zu üben. Gilt es doch die gläserne Decke mit allen Mitteln einzureißen.
So gibt es nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Mütter und Väter gleichermaßen die Option, maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes die sog. Elternzeit zu nehmen. Für die Dauer der beantragten Elternzeit wird das jeweilige Elternteil von seiner beruflichen Beschäftigung freigestellt, um die Betreuung des Kindes persönlich zu übernehmen. Für diesen Zeitraum greift dann ein gesetzlicher Kündigungsschutz und es kann in Ergänzung zum Kindergeld auch Elterngeld beantragt werden, das max. 1.800 € beträgt und grundsätzlich zwölf Monate gezahlt wird.

Nach dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fängt das Elterngeld fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Auch getrenntlebende Elternteile steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Für Eltern, die gerne in Teilzeit arbeiten möchten, gibt es seit dem Jahr 2015 zusätzlich auch das sog. ElterngeldPlus.

Auch wenn die Regelung auf Mütter und Väter gleichermaßen zielt, zeigt die Praxis ein anderes Bild. Die Regierung hat hierzu eine Bilanz nach 10 Jahre Elterngeld vorgelegt. Die Frauen dominieren hier nach wie vor und bei den Männern herrschen Mitnahmeeffekte vor, die auf die Auszahlung des Elterngeldes abzielen, wie die kurze Inanspruchnahme der Elternzeit durch Männer vermuten lässt. Es lässt sich nur eine langsame, aber stetige Veränderung der Verhältnisse ableiten.

Teilzeitarbeit – ein Kompromiss für Frauen

Wer die Elternzeit hinter sich gebracht hat, steht vor der Frage, ob er wieder in den Beruf einsteigt oder sich weiter der Kindererziehung widmet. Die vorhandenen tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur sog. geringfügigen Beschäftigung bieten hier auch einen Mittelweg an, für Alle, die kein Entweder/Oder-Modell präferieren, sondern sich bewusst für den Spagat zwischen Berufs- und Familienwelt entscheiden.
Vom Prinzip her auch hier eine Brücke für Männer und Frauen gleichermaßen, die aber in der Praxis wieder vornehmlich von Frauen beschritten wird. So dominiert bei Frauen bei ihrer Entscheidung für eine Teilzeitbeschäftigung eindeutig das Motiv, die Erwartungen von Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. In der Männerwelt hat dies hingegen keine augenfällige Bedeutung, wie Umfrageergebnisse des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2009 zeigen. Danach war für 52% der Frauen die Familie ein wesentlicher Bewegrund für Teilzeitarbeit, aber nur für 8% der Männer. So wundert es nicht, dass nach Angaben der Arbeitsagentur aus dem Jahr 2017 die Teilzeitarbeit immer noch frauendominiert ist. So arbeiteten 47 % aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit, während es bei den Männern nur 11 % waren.

Teilzeitarbeit im europäischen Vergleich

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 zeigt ganz deutlich, dass die Teilzeitarbeit in Europa insgesamt weiblich geprägt ist. Im Vergleich der 28 EU-Länder weisen die Frauen wesentlich höhere Teilzeitquoten als die Männer auf. Im Durchschnitt ist jede dritte Frau, aber nicht mal jeder zehnte Mann teilzeitbeschäftigt. Die Teilzeitquoten der Frauen variieren in den Ländern dabei sehr stark. Sie reichen von 2% in Bulgarien bis zu 76 % in den Niederlanden. Die Spanne bei den Männern ist deutlich geringer: 2 % in Bulgarien und 26 % in den Niederlanden.

Kindergartenplatz mit Garantie – Ein neuer Versuch

Ebenfalls in die Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielt ein weiteres Gesetz des Bundes, das Eltern ab dem Jahr 2013 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz vom ersten Geburtstag ihrer Sprösslinge verspricht. Das sog. Kita-Gesetz sieht vor, dass es bis zu diesem Termin für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte geben soll. Es ist dabei die Rede von 750.000 Krippenplätzen, die dann zur Verfügung stehen sollen.
Auch wenn dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt abzuwarten, ob sich am Anteil der Frauen in Führungspositionen dadurch in entscheidendem Umfang etwas ändern wird.
Auch wenn gerne kolportiert wird, dass Kinder und deren Betreuung ein wesentlicher Grund dafür sind, dass so wenige Frauen in Führungspositionen zu finden sind, zeigen die Männer selbst, dass diese Argumentation für sie kein Hindernis darstellt.
Denn während nur 56% aller Frauen in Führungspositionen auch Kinder haben, liegt der Anteil bei den Männern bei 77%. Daraus könnte man auch den Schluss ziehen, dass nicht die Kinder das Problem sind, sondern die Männer ihre Versorgungspflicht nur zu Lasten der Frauen gelöst haben.

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